„Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet“ (§15 PthG).
Ich bin als Psychotherapeut per Gesetz an diese sehr strenge Schweigepflicht gebunden, und darf nicht einmal vor Gericht über unsere Gesprächsinhalte reden. Darüber hinaus verbieten es in Österreich, der Schweiz und Deutschland die Datenschutzgesetze, den Krankenkassen Informationen über Ihre Psychotherapie weiterzugeben. Falls es im Interesse des Behandelten von Vorteil ist, wird bei Austausch mit anderen Berufsgruppen (Ärzten, psychosozialen Betreuern...) zuerst eine Entbindung, von der notwendigen Schweigepflicht eingeholt.